Wohngeldreform 2023
Wohngeldreform 2023
Mit dem "Wohngeld Plus" bringt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine historische Wohngeldreform auf den Weg und sorgt damit für eine spürbare Entlastung von Mieterinnen und Mietern mit geringen Einkommen.
Für Fragen zur Wohngeldreform 2023 empfehlen wir Ihnen die Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de).
Sie möchten Ihren Wohngeldanspruch nach den neuen Rechtsgrundlagen prüfen? Dies geht einfach mit dem Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/rechner. Dieser ist bereits auf die Rechtslage 2023 umgestellt, so dass Sie unverbindliche Berechnungen des künftigen Wohngeldanspruchs vornehmen können.
Neuanträge ab Januar 2023 können bereits jetzt im Amt Recknitz-Trebeltal gestellt bzw. abgegeben werden. Laufende Bewilligungen werden automatisch umgestellt.
Für weitere Fragen können Sie sich auch gern in unserem Amt bei Frau Freiberg (Sachbearbeiterin Wohngeld) unter 038229 / 71-111 melden.
Ihr Amt Recknitz-Trebeltal