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Flächennutzungsplan und deren Änderungen
Der Flächennutzungsplan (kurz: F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde einerseits in einer Karte und andererseits in Textform dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist zu genehmigen sowie ortsüblich bekanntzumachen. Die im F-Plan dargestellten Bodennutzungen können dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt werden.
Flächennutzungsplan
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
1. Änderung zum Flächennutzungsplan - Solarpark Bad Sülze
2. Änderung zum Flächennutzungsplan - Wohngebiet am Haselbusch
3. Änderung zum Flächennutzungsplan - Solarpark Bad Sülze II
4. Änderung zum Flächennutzungsplan - für die zwei Teilbereiche "Scheunenviertel" und "Recknitzallee"
Bebauungspläne und deren Änderungen
Ein Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist ebenfalls ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die rechtsverbindlichen
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet damit die Grundlage für weitere
baurechtlich erforderliche Maßnahmen. Im Bebauungsplan legt eine Stadt, bzw. Gemeinde nach Beschluss des politischen
Gremiums in Form einer Satzung fest, welche die zulässigen und städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück sind und legt Grenzen in Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Anders als der Flächennutzungsplan, der eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, wie z.B. nur einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung bezeichnet man gemeinsam als Bauleitplanung.
B-Plan Nr. 1 "Scheunenviertel"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 2 "Gewerbegebiet an der Rostocker Chaussee"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 8 "Rosengarten"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 11 "Kurgarten"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 14 "Stadtrandsiedlung"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 16 "Solarpark Bad Sülze II"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 17 "Wohngebiet Am Haselbusch"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
B-Plan Nr. 18 "Solarpark Bad Sülze II"
Planzeichnung
Erläuterungsbericht
Bekanntmachung
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock und Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).
Im FNP stellt die HRO ihre räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele in generalisierter Form bezogen auf die Art der Nutzung des Bodens dar. Dies sind insbesondere Baugebiete für das Wohnen, für gemischte Nutzungen, sowie für gewerbliche und Sondernutzungen wie Hafengebiete oder Standorte der Universität. Außerdem stellt der FNP Flächen auf denen nicht gebaut werden soll wie Waldgebiete, Flächen für die Landwirtschaft oder Grünflächen sowie Verkehrsflächen für Straßen und Schienen dar.