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unsere Seite befindet sich noch teilweise in der Überarbeitung. Wir werden versuchen zeitnah alle Daten und Informationen zum Thema "Bauleitplanung" zu ergänzen und Ihnen damit einen vollumfänglichen Service zu ermöglichen. Bis zur Fertigstellung steht Ihnen aber auch der Bauleitserver MV zur Verfügung, um die von Ihnen gesuchten Daten zu ermitteln. Sollten Sie nicht fündig werden, stehen wir Ihnen gern auch persönlich und telefonisch zur Verfügung. 

Flächennutzungsplan und deren Änderungen

Der Flächennutzungsplan (kurz: F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde einerseits in einer Karte und andererseits in Textform dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist zu genehmigen sowie ortsüblich bekanntzumachen. Die im F-Plan dargestellten Bodennutzungen können dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt werden. 

 

Flächennutzungsplan 

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

1. Änderung zum Flächennutzungsplan - Solarpark Bad Sülze

 

2. Änderung zum Flächennutzungsplan - Wohngebiet am Haselbusch

 

3. Änderung zum Flächennutzungsplan - Solarpark Bad Sülze II

 

4. Änderung zum Flächennutzungsplan - für die zwei Teilbereiche "Scheunenviertel" und "Recknitzallee"

 

 

Bebauungspläne und deren Änderungen

Ein Bebauungsplan (kurz B-Plan) ist ebenfalls ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die rechtsverbindlichen 

Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet damit die Grundlage für weitere 

baurechtlich erforderliche Maßnahmen. Im Bebauungsplan legt eine Stadt, bzw. Gemeinde nach Beschluss des politischen 

Gremiums in Form einer Satzung fest, welche die zulässigen und städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück sind und legt Grenzen in Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Anders als der Flächennutzungsplan, der  eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, wie z.B. nur einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung bezeichnet man gemeinsam als Bauleitplanung.

 

B-Plan Nr. 1   "Scheunenviertel"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 2 "Gewerbegebiet an der Rostocker Chaussee"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 8 "Rosengarten"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 11 "Kurgarten"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 14 "Stadtrandsiedlung"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 16 "Solarpark Bad Sülze II"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 17 "Wohngebiet Am Haselbusch"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

 

B-Plan Nr. 18 "Solarpark Bad Sülze II"

  • Planzeichnung 

  • Erläuterungsbericht

  • Bekanntmachung

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock und Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne).

Im FNP stellt die HRO ihre räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele in generalisierter Form bezogen auf die Art der Nutzung des Bodens dar. Dies sind insbesondere Baugebiete für das Wohnen, für gemischte Nutzungen, sowie für gewerbliche und Sondernutzungen wie Hafengebiete oder Standorte der Universität. Außerdem stellt der FNP Flächen auf denen nicht gebaut werden soll wie Waldgebiete, Flächen für die Landwirtschaft oder Grünflächen sowie Verkehrsflächen für Straßen und Schienen dar.