Wehrführer/in und Stellvertreter/in gesucht
Meldung aus Amt Recknitz-TrebeltalWehrführer/in und Stellvertreter/in für die Freiwillige Feuerwehr
Lindholz gesucht
Gemäß § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lindholz wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr für 6 Jahre den/die Wehrführer/in und seine(m) Stellvertreter/in.
Zum Gemeindewehrführer/in und seinem(r) Stellvertreter/in ist wählbar, wer
- mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
- die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet hat,
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die aktiven Mitglieder machen dem Bürgermeister der Gemeinde Lindholz,
Herrn Kolschewski, Vorschläge zur Wahl des Wehrführer/in und seine(m) Stellvertreter/in.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei diesem oder im Ordnungsamt des Amtes
Recknitz-Trebeltal, Verwaltungsgebäude Tribsees, Karl-Marx-Straße 18
bis zum 20. 1. 2023 mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen.
gez. Schöning
SB Ordnungsamt