Meldung von Fundtieren
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Wochen häuften sich die Meldungen über Fundtiere im Amtsbereich des Amtes Recknitz-Trebeltal. Schwerpunktmäßig handelte es sich dabei um vermeintlich verwilderte Katzen.
Durch die Zusammenarbeit mit der Tierrettung Greifswald e.V. haben wir die Möglichkeit, unseren Aufgaben aus der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) nachzukommen. Dazu gehört die Verwahrung von Fundtieren. Die Verwahrung umfasst laut VV Fundtiere die Ernährung, Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung und tierärztliche Versorgung von Fundtieren.
Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass für freilebende Tiere, wie z.B. freilebende Katzen, die Verwahrung in einer häuslichen Struktur nicht tierschutzgerecht im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz ist. Allein durch die räumliche Enge in der Haltungseinrichtung und den zwangsläufig engen Kontakt zum Menschen können Schmerzen, Schäden oder Leiden der Tiere nicht ausgeschlossen werden.
Um das Wohlergehen dieser Tiere nicht zu gefährden, ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, die dazu führt, dass nicht jede dieser freilebenden Katzen gemeldet und/oder verwahrt werden muss.
Für Fragen zum Umgang mit Fundtieren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Dose
SB Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
038320/ 617-233
038320/ 617-261