Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
Meldung aus Amt Recknitz-TrebeltalMit Beginn des kommenden Jahres übernimmt der Landkreis Vorpommern-Rügen die Abnahme und Bearbeitung der Anträge auf
- Förderung und Betreuung sowie auf
- Übernahme der Verpflegungskosten
in einer Kindertagesstätte oder Hort.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Informationsschreiben.