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Änderung ab dem 01.01.2025 in der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)

Meldung aus Amt Recknitz-Trebeltal

Mit Beginn des kommenden Jahres übernimmt der Landkreis Vorpommern-Rügen die Abnahme und Bearbeitung der Anträge auf

- Förderung und Betreuung sowie auf

- Übernahme der Verpflegungskosten 

in einer Kindertagesstätte oder Hort. 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Informationsschreiben.